Unterrichtsanmeldung
Mit dem unten stehenden Formular melden Sie sich für unsere Unterrichtsangebote an.
Wichtige Information: (Auszüge aus der Schulordnung)
§1 Das Vertragsverhältnis tritt mit Beginn des Unterrichtes in Kraft.
§5 Der Unterrichtsvertrag begründet zunächst eine Probezeit von 3 Monaten. Innerhalb dieser Probezeit
kann das Vertragsverhältnis jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§2 Kündigungsfristen: Abmeldungen zum Schuljahresende (31.08.) müssen bis zum 01.06. bei der Musik-
Schule eingegangen sein, Abmeldungen zum Schulhalbjahr (28.02.) bis zum 31.01. des Jahres.
§4 Es ist ein Jahresentgelt zu zahlen, das auch vierteljährlich oder monatlich entrichtet werden kann.
(siehe auch §2 der Entgeltordnung)
§6 Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die
Musikschule.
§6 der Entgeltordnung: In besonderen Fällen (Härtefällen) können weiterreichende Ermäßigungen
beantragt werden.
Wenn Sie die Vereinsmitgliedschaft beantragen möchten, klicken Sie hier …
Mehr über den Verein Heidekreis-Musikschule e.V. erfahren Sie hier …
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