Studienvorbereitende Abteilung

Die Studienvorbereitende Abteilung (SVA) stellt sich in einem Imagefilm vor.

Was bedeutet die SVA?

Für wen ist die SVA geeignet?

Was wird vermittelt?

https://youtu.be/Sxq3dBzLYHo


Stimmen aus der SVA

Sina, 5. Semester Schulmusik an der HMTH Hannover:

„Die SVA hat mir für die Aufnahmeprüfung und das Studium an der HMTMH wertvolle Grundlagen in Gehörbildung und Musiktheorie vermittelt. Besonders (mehr)…nachhaltig habe ich vom Generalbassspiel und den Kadenzübungen im Theorieunterricht profitieren können. Diese Inhalte, vermittelt auf dem Niveau der SVA, haben mir das Musikstudium bis ins 4. Semester hinein merklich erleichtert!“

 

Hanna, Absolventin im Fach Musik auf Sonderschullehramt in Hannover:

„Durch den SVA-Unterricht hab ich nicht nur Freude an dem Klavierspielen gefunden, sondern mir fiel auch die Aufnahmeprüfung dann im Sonderpödagogikstudium für das Fach Musik viel leichter. Ich konnte nicht nur mit Sicherheit in die Prüfung gehen, sondern hatte auch während des Studiums im Fach Musik gute Vorkenntnisse, die mir so einiges erleichtert haben!“

Lena, Absolventin im Studienfach Gesang an der Universität Osnabrück:


„Mich hat SVA total gut auf die Aufnahmeprüfung fürs Musikstudium vorbereitet. Ohne SVA hätte ich ja gar nicht diese Gehörbildungs- und Musiktheoriekenntnisse und hätte die Aufnahmeprüfung bestimmt nicht geschafft.“

 

Lennard, 3. Semester Systematische Musikwissenschaft an der Universität Hamburg:

„Die SVA hat mich nicht nur im musiktheoretischen Grundwissen gestärkt, sondern durch Praxisübungen auch ein musikalisches Bauchgefühl (relatives Gehör) geschult, was mir in meiner Harmonielehre- oder Jazztheorie Klausur enorm geholfen hat.“

 

Nane, studierte Schulmusik an der Universität Oldenburg:

„Die Zeit in der SVA war für mich nicht nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Bereicherung. Ich habe dort nicht nur das theoretische und praktische Fundament für mein Musikstudium erhalten, sondern auch gelernt, (mehr…) mit Freude und Ausdauer an musikalischen Inhalten zu arbeiten. Vieles fiel mir später im Studium leichter, weil ich schon früh eine starke Grundlage hatte. Besonders wertvoll finde ich, dass diese intensive Auseinandersetzung mit Musik mich bis heute begleitet. In meinem Berufsleben als Lehrerin merke ich, wie sehr mir diese gefestigten Grundlagen helfen. Die SVA war für mich eine prägende Erfahrung, die meine musikalische und berufliche Entwicklung entscheidend beeinflusst hat.“

 

Lea, studiert Jura in Hamburg:


„Die Zeit in der SVA hat mir musikalisch wie auch persönlich sehr viel mitgegeben. Durch den Musiktheorieunterricht habe ich ein Verständnis für Musik entwickelt, das ich allein durch Instrumental- oder Schulunterricht nie hätte erreichen können. Dieses Wissen (mehr…) begegnet mir oft sowohl in musikalischen als auch in alltäglichen Momenten und lässt mich musikalische Details erkennen, die mir vor der SVA entgangen wären. Besonders wertvoll war zudem die Möglichkeit, neben meinem Hauptinstrument Querflöte auch im Klavierspiel gefördert zu werden. Dieser zusätzliche Blickwinkel durch ein zweites Instrument hat meine musikalische Erfahrung und Ausdrucksfähigkeit entscheidend erweitert. Auch wenn ich mich schließlich für ein Studium in einem nicht musikalischen Bereich entschieden habe, hat mich die Zeit in der SVA sehr bereichert und mir Fähigkeiten vermittelt, die ich anderswo nicht so hätte erwerben können.“

 

Jelte, 1. Semester Zahnmedizin an der Universität Kiel:


„Durch die SVA konnte ich meine musikalischen Kenntnisse auf ein ganz neues Niveau bringen.Besonders für mein Musikabitur habe ich davon sehr profitiert. Auch wenn ich mich letztlich gegen einen Musikberuf entschieden habe, bleibt Musik für mich ein wichtiges und sehr bereicherndes Hobby.“

 

Tilly, studierte Schulmusik an der HTHM Hannover und Soziale Arbeit:


„Die SVA hat mir den Raum gegeben, mich musikalisch in verschiedene Richtungen auszuprobieren. Dabei habe ich nicht nur Neues gelernt, sondern auch mein Verständnis von Musik auf einer tieferen Ebene erweitert.“

 

Elli, Azubi als Verwaltungsfachangestellte:


„Die 3 Jahre der SVA haben mich in der musikalischen Entwicklung sehr weit gebracht. Ich bin zwar beruflich in eine andere Richtung gegangen, dennoch konnte ich sehr viel lernen und dieses Wissen beim Musizieren zu Hause und im Orchester, sowie beim Singen im Chor anwenden.“

 

Sönke, studiert Architektur in Hamburg:


„Der SVA-Unterricht hat mir geholfen zu erkennen, dass Musik für mich ein tolles Hobby ist, es aber noch einmal einen großen Schritt erfordert, Musik beruflich zu machen. (mehr…) Gerade dieser Unterschied wurde mir durch die Erfahrungen dort klar, und dafür bin ich sehr dankbar. Insgesamt fördert es unabhängig von den späteren Zielen das Interesse und das Verständnis von Musik stark, weshalb ich die SVA auf jeden Fall weiterempfehlen kann.“


Durchführungsvorschriften für die SVA

Durchführungsvorschriften für die Studienvorbereitende Ausbildung

1. Verbindliche Unterrichtsfächer

1.1 Wöchentlicher Unterricht (in der Regel 45 min) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach

1.2 Unterricht in Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie im Umfang von jährlich mindestens 30 Unterrichtseinheiten (entspricht einer Jahreswochenstunde)

1.3 Die regelmäßige Teilnahme an einem Ensemblefach (Kammermusik, Orchester, Chor etc.) ist erforderlich. Optionale Unterrichtsfächer: In Abhängigkeit zum angestrebten musikpädagogischen Studienziel wird regelmäßiger Unterricht in folgenden Fächern empfohlen: Instrumentales/vokales Nebenfach/Elementare Ausbildung der Singstimme/Musik und Bewegung

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2. Aufnahmeprüfungen

2.1 Die Aufnahmeprüfungen finden einmal jährlich statt. Der Zeitpunkt der Prüfung muss mit der Geschäftsstelle des Landesverbandes abgesprochen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Landesverband ein zusätzlicher Termin angesetzt werden.

2.2 Der Termin muss von der Musikschule 8 Wochen vorher in der Presse sowie - falls vorhanden - auf der Homepage der Musikschule veröffentlicht werden, um auch musikschulexterne Anmeldungen zu ermöglichen.

2.3 Die Aufnahme in die SVA soll sich am Förderzeitraum sowie an den Beginn eines möglichen bzw. beabsichtigten musikalischen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung orientieren. Die grundsätzliche Eignung des/der Kandidaten/in soll im Vorfeld der Aufnahmeprüfung im Gespräch mit der jeweiligen Fachlehrkraft erörtert werden.

2.4 Vier Wochen vor Prüfungstermin übermittelt die Musikschule dem Landesverband die Prüfungsdaten (Ort, Zeit, Namen und Hauptfach der Kandidaten) sowie die von der Musikschule benannten Mitglieder der Prüfungskommission. Nachmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

2.5 Über jeden Kandidaten -- auch von externen Bewerbern - ist der vom Landesverband entwickelte „Schülerprofilbogen‘‘ zu erstellen. Dieser muss den Mitgliedern der Prüfungskommission vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden.

2.6 Die Prüfungskommission besteht aus einem vom Landesverband gestellten externen Prüfungsvorsitzenden, einem
Vertreter der Schulleitung und dem SVA-Fachleiter. Die Anwesenheit einer in beratender Funktion tätigen Fachlehrkraft für das zu prüfende Fach bzw. einer von ihr beauftragten Vertreterin muss gewährleistet sein

2.7 Im Hauptfach müssen Werke aus 2 unterschiedlichen Stilrichtungen, welche die Vielseitigkeit des Kandidaten erkennen lassen, mit einer Gesamtdauer von ca. 10 Minuten vorgetragen werden. Es wird auch eine kurze Hörprüfung durchgeführt, die berücksichtigt, dass u. U. noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.

2.8 Der Bewerber wird in die SVA aufgenommen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass die erbrachte Leistung mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel in Einklang steht. Die Prüfungsergebnisse sind auf einem Vordruck (Prüfungsprotokoll) des Landesverbandes vollständig zu dokumentieren.

2.9 Unmittelbar nach der Prüfung informiert die Prüfungskommission den Kandidaten über das Ergebnis der Prüfung. Es findet auf Wunsch eine ausführliche Beratung hinsichtlich der gezeigten Leistungen und der möglichen Perspektiven der weiteren musikalischen Entwicklung statt.

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2.10 Spätestens 2 Wochen nach erfolgter Aufnahmeprüfung teilt die Musikschule dem Landesverband die Prüfungsergebnisse mittels des von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterschriebenen Vordrucks mit.

3. Zwischenprüfungen

3.1 Die jährlich durchzuführenden Zwischenprüfungen sollen zusammen mit den Aufnahmeprüfungen erfolgen.

3.2 Für die Durchführung der Zwischenprüfungen gelten die Bestimmungen der Punkte 2.4 - 2.7. (ohne Hörprüfung) sowie 2.9 und 2.10.

3.3 Vor den Zwischenprüfungen ist eine Klausur in Gehörbildung und Musiktheorie durchzuführen, die dem Ausbildungsstand entsprechende Inhalte behandelt. Die ausgewerteten Arbeiten müssen der Prüfungskommission vorliegen.

3.4 Auf eine mündliche Gehörprüfung kann verzichtet werden, wenn die in der Gehörbildungsklausur erbrachten Leistungen dies rechtfertigen.

3.5 Der Kandidat muss im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.

3.6 Der Kandidat wird in der SVA belassen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass eine deutliche Entwicklung erkennbar ist oder die erbrachten Leistungen weiterhin im Einklang mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel stehen.

4. Sonstiges

4.1 Aufnahme- und Zwischenprüfungen erfolgen grundsätzlich an denjenigen Musikschulen, die eine Förderung der SVA beantragen. Aus organisatorischen Gründen können mehrere Musikschulen nach Rücksprache mit dem Landesverband gemeinsame Prüfungstermine anmelden.

4.2 In begründeten Fällen (z.B. Krankheit) kann ein Schüler die Prüfung auch an einer externen Musikschule nachholen.

4.3 Bei externen Prüfungen ist für begleitende Lehrkräfte der entsendenden Musikschule/n auf Antrag eine Erstattung anfallender Reisekosten möglich. Sollte eine Begleitung der Fachlehrkraft nicht möglich sein, muss die veranstaltende Musikschule für die Anwesenheit einer Fachlehrkraft für die zu prüfenden Fächer sorgen. Sollte auch dies nicht möglich sein, ist sicherzustellen, dass die Prüfungskommission im Vorfeld der Prüfung von der entsendenden Musikschule über den Ausbildungsstand der Kandidaten schriftlich informiert wird.

4.4 Im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung des externen Prüfungsvorsitzenden wird der Prüfungsvorsitz vom Vertreter der Schulleitung wahrgenommen.